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Nachdem Anfang der Siebziger-Jahre ein paar begeisterte Modellflieger eine Wiese in der Nähe von Grafenberg gepachtet hatten und einige Jahre mehr oder weniger wild ihrem Hobby nachgingen, wurde immer mehr von einem Fluggelände gesprochen, das auch zugelassen werden konnte.

Zur damaligen Zeit waren wir eine Fachsparte des AeC-Greding. Da wir nur ein paar hundert Meter von Grafenberg entfernt waren, hätten wir nie eine Genehmigung vom Luftamt für den Modellflugplatz bekommen. Wir waren deshalb auf der Suche nach einem geeigneten Gelände. Dieses Gelände fanden wir nordwestlich des Marktes Nennslingen. 

Aus finanziellen und ideologischen Gründen haben wir uns dann selbstständig gemacht und einen eigenen e.V. gegründet. Am 15.12.1978 wurde die Jura-Modellflug-Gruppe Nennslingen e.V. ins Vereinsregister eingetragen. Das Modellfluggelände bei Nennslingen wurde hergerichtet. Es wurden Tonnen von Steinen abgetragen, Humus hoch gefahren, der Platz gewalzt und angesät. 

Flugplatz Nennslingen
Am 10.12.1979 bekamen wir vom Luftamt Nordbayern die Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren auf dem Hochfeld. Das Gelände war von der Gemeinde Nennslingen gepachtet und wir durften nun offiziell Modelle bis 5 kg starten. 

Ebenfalls im Jahre 1979 wurde der erste Flugtag unseres Vereins ausgerichtet. Es wurden nun jährlich Flugtage ausgetragen. 

Am 24.05.1980 wurde wegen technischer Neuerungen der Aufstieg für Flugmodelle von mehr als 5 kg und weniger als 20 kg beantragt. Das Landratsamt Weißenburg – Gunzenhausen hat dem Luftamt Nordbayern mitgeteilt, dass es Beschwerden über Lärmbelästigung und Nichtbeachtung der Flugzeiten gegeben habe. Die Aufstiegserlaubnis für schwere Modellflugzeuge wurde nicht erteilt.

Nach Stellungnahme der Vorstandschaft zu den Vorwürfen verlangte das Luftamt Nordbayern ein Gutachten eines Sachverständigen für Modellfluggelände. Am 3. Januar 1981 wurde von Herrn Heinrich Falder (Modellflug-Sachverständiger vom LVB) ein Gutachten erstellt. Aufgrund dieses Gutachtens wurde uns die Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen bis 20 kg erteilt.

Da wir auf einem Grundstück der Gemeinde geduldet waren, wurden auch von der Gemeinde unsere Flugzeiten bestimmt. Wir hatten somit erhebliche Einschränkungen im Flugbetrieb. 

1981 wurde die Satzung geändert und auf Anraten des Luft- und Landessportverbandes der Name der Jura-Modellflug-Gruppe Nennslingen auf Jura-Modellsport-Verein Nennslingen geändert. Der geänderte Namen soll bei dem Antrag auf Gemeinnützigkeit helfen. 

Am 29.6.1983 wurde die Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen mit und ohne Verbrennungsmotoren bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis 20 kg verlängert. Die Flugzeiten blieben weiter eingeschränkt. 

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Im Jahr 1983 wurde auch unsere Vereinshütte erbaut. Das Besondere an unserer Hütte ist, dass sie in einzelnen Segmenten erstellt wurde und sie könnte theoretisch in Teilen abgebaut und an einem anderen Ort wieder aufgebaut werden. Diese Bauweise wurde damals so beschlossen, da wir nicht wussten wie lange die Gemeinde uns das Gelände verpachtet. 

Am 23.4.1987 wurde der Erlaubnisbescheid bis zum 30. Juni 1993 verlängert.

 
Am 22.6.1993 wurde wiederum der Erlaubnisbescheid bis zum  30. Juni 1999 verlängert. 

Im Jahre 2000 wurde die Allgemeine Gewichtsgrenze von Flugmodellen auf 25 kg angehoben. Wir waren einer der ersten Vereine, die sofort die Erhöhung der Gewichtsgrenze beim Luftamt beantragt hatten. Am 14. Juni  2001 erstellte der Modellflugsachverständige Willi Wahl ein erneutes Gutachten unseres Geländes.

Am 27. Juni 2001 bekamen wir dann die Genehmigung für Flugmodelle bis 25 kg Gesamtmasse. Mit dieser neuen Genehmigung wurden auch neue Flugzeiten erteilt. Wir hatten somit offiziell keinerlei Einschränkungen mehr. Wir haben aber dennoch beschlossen bestimmte Ruhezeiten einzuhalten.

Am 14. März 2007 wurde dann das erste Flugmodell mit mehr als 25 kg auf unserem Platz zugelassen und darf somit auch offiziell geflogen werden. 

Nun haben wir unsere HomePage überarbeitet und hoffen auf viel Mitarbeit und viel Freude.